Rollstuhlgerechter Fahrtstuhl: Wann ist ein Aufzug barrierefrei?

Ein Fahrstuhl dient nicht nur der Bequemlichkeit, sondern ist besonders für ältere, gebrechliche oder gehbehinderte Menschen oft die einzige Möglichkeit, sich innerhalb eines Gebäudes oder auch der eigenen Wohnung fortzubewegen – vorausgesetzt, der Aufzug ist barrierefrei. Gerade als junger Mensch denkt man beim Bau eines Einfamilienhauses selten daran, dass irgendwann der Zeitpunkt kommen kann, an dem die Mobilität eingeschränkt und man auf einen Fahrstuhl angewiesen ist. Zum Glück kann man einen solchen barrierefreien Fahrstuhl oder Homelift i.d.R auch nachträglich problemlos einbauen. Dazu bieten wir Ihnen bei GARAVENTA Lift qualitativ hochwertige und zugleich platzsparende Lösungen. Unter Umständen reicht für Ihren Bedarf aber auch schon ein Sitz- oder Hublift für ein Einfamilienhaus aus.
Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, und denen das Treppensteigen daher entsprechend schwerfällt, sind auf Hilfsmittel für die Überwindung von Höhen angewiesen. Eine besonders komfortable Lösung stellt hier ein rollstuhlgerechter Homelift dar. Häufiger spricht man in diesem Zusammenhang von einem „barrierefreien“ Aufzug. Konkret heißt das, dass der Fahrstuhl mit einem Rollstuhl befahren werden kann. Hierfür ist natürlich zunächst die richtige Positionierung des Lifts entscheidend: Dieser sollte sich auf derselben Ebene befinden wie der Gebäudeeingang. Schließlich würde er seinen Zweck verfehlen, wenn er sich hinter einer oder gar mehreren Stufen befinden würde. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, dass die Bedienelemente – sowohl außen als auch im Inneren des Fahrstuhls – für Rollstuhlfahrer leicht zu erreichen sind.
Worauf sollte man bei einem barrierefreien Homelift achten?

Behindertengerechter Aufzug: barrierefrei bauen nach DIN EN 81-41
Wie so häufig in Deutschland ist auch bei barrierefreien Aufzügen genau geregelt, wann diese als solche bezeichnet werden dürfen. Hier ist die Norm DIN EN 81-41 ausschlaggebend, die jedoch von etwaigen Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes „ausgehebelt“ werden kann. Gemäß dieser DIN EN 81-70 muss ein Personenaufzug, der als barrierefrei gelten soll, eindeutig einem der folgenden Typen zugewiesen werden können, die sich hinsichtlich der Tragkraft und der Abmessungen der Kabine (vor allem Breite und Tiefe) unterscheiden:
- Typ 1: Ein behindertengerechter Fahrstuhl des Typs 1 weist eine minimale Tragkraft von 450 Kilogramm auf. Die Grundfläche der Fahrstuhlkabine beträgt mindestens 1 x 1,30 Meter. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass dieser Typ nur bei Bestandsimmobilien zum Tragen kommt.
- Typ 2: Bei diesem Aufzug beläuft sich die größtmögliche Tragkraft auf 630 Kilogramm, die Maße der Kabine betragen mindestens 1,10 x 1,40 Meter. Diese Größe gilt allgemein als Standard-Mindestgröße im Zusammenhang mit Neubauten.
- Typ 3: Diese Variante kommt insbesondere im öffentlichen Bereich zur Anwendung und weist mit 1,10 x 2,10 m nochmals größere Mindestabmessungen auf als ein barrierefreier Aufzug des Typs 2. Die Nutzlast beträgt hier 1. 000 Kilogramm.
Des Weiteren gibt es für Kabinen mit mehr als 1. 000 Kilogramm Tragkraft die Typen 4 und 5, während Typ 4 den Einbau von Übereck-Türen vorsieht. Typ 5 eignet sich für Rollstuhlfahrer und mehrere Fahrgäste gleichzeitig. So kann zum Beispiel der Rollstuhlbenutzer zusammen mit einer Begleitperson den Lift nutzen. Die Mindestfläche der Kabine beträgt 1,60 x 1,40 m (Typ 4) bzw. 2 x 1,40 m (Typ 5).
Aufzug für den Rollstuhl: Wie unterscheidet er sich von anderen Liftlösungen?
Ob konventioneller oder elektrisch angetriebener Rollstuhl: ein entsprechender Aufzug ist im Vergleich zu anderen Liftvarianten, die ohne Rollstuhl befahren werden, mit einer besonders tragfähigen und oftmals deutlich größeren Plattform ausgestattet. Andere Varianten, die von Personen genutzt werden, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sind in der Regel mit einem komfortablen und häufig klappbaren Sitz ausgestattet. Auf eine Plattform wird hier hingegen verzichtet. Man spricht dann auch von einem Sitzlift. Ebenso unterscheiden sich die Bezeichnungen und Bauweisen der Lifte je nachdem, ob sie an Treppen entlangfahren oder sich ausschließlich vertikal (beispielsweise an einer Hauswand entlang) bewegen. Ein Hublift etwa befördert eine befahrbare Plattform über eine oder mehrere Etagen. So können Höhenunterschiede, wie sie womöglich zwischen Straßenlevel und Haustür bestehen, problemlos und barrierefrei überbrückt werden.
Rollstuhlgerechter Aufzug von Garaventa Lift
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